Bei Buchung der Band Night-Prowler sind folgende Paragraphen des Gastspielvertrages
(siehe Downloads) immer als Allgemeine Geschäftsbedingungen anzusehen:
§ 2:
Die Gage wird im Anschluss an die Veranstaltung in bar an die Band ausgezahlt.
§ 3:
Der Veranstalter verpflichtet sich die Veranstaltung der GEMA mitzuteilen.
Die Gebühren der GEMA trägt der Veranstalter.
§ 4:
Essen und Getränke sind für die Band (5 Musiker) und evtl.
2 Hilfskräfte der Band frei.
§ 5:
Im Falle einer Vertragsverletzung gilt gegenseitg eine Konventionalstrafe
in Höhe der vereinbarten Gage.
§ 6:
Bei Erkrankung eines Bandmitglieds muss in der Regel die Veranstaltung
abgesagt werden. In diesem Fall stehen dem Veranstalter keinerlei Ersatzansprüche
zu. Die Band ist verpflichtet den Veranstalter schnellstmöglich
über die Erkrankung zu informieren und auf Wunsch des Veranstalters
die Erkrankung durch ein ärztliches Attest nachzuweisen.
§ 9:
Die Rechtsbeziehung dieses Vertrages unterliegen dem Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Der Gerichtsstand ist Wiesbaden.